Business Angel des Jahres 2018
Der Verband der Business Angels in Deutschland (BAND) hat mich zum Business Angel des Jahres 2018 gewählt. Die Übergabe der Auszeichnung hat am 17. Juni 2018 im Rahmen des Business Angel Tages in Hamburg stattgefunden.
Die Nominierung der Kandidaten für die jährliche Auszeichnung erfolgt dabei durch Gründer und Gründerinnen von Startups, in denen der Business Angel in den letzten drei Jahren investiert hat. Die Startups müssen mit der Nominierung auch immer eine schriftliche Begründung einreichen, warum der Angel die Auszeichnung „verdient“ hat (und im Idealfall hat der Angel sie mehr unterstützt, als einfach nur das Geld zu überweisen ...!).
Aus den eingereichten Vorschlägen wird eine Short List von fünf Kandidaten erstellt. Daraus wiederum wählt eine 10-köpfige Jury dann mit Mehrheitsentscheidung den „Angel des Jahres“. Die Jury besteht dabei aus anderen Business Angels, Startup-Gründern, Unternehmen und Verbandsvertretern. Die nominierten Kandidaten erfahren übrigens nicht im Voraus, dass sie den Preis erhalten werden.
Fünf meiner Startups haben mich für den Preis nominiert (Danke!):
- Kaia Health, Berlin (Konstantin Mehl) – Medizin-App zur Behandlung von Rückenschmerzen
- Catchys, München (Franzi Majer) – Meta-Suchmaschine für Second-Hand-Fashion
- ArtNight, Berlin (Aimie Carstensen-Henze) – Event-Plattform für Kunst-Events
- Curing Shot, München (Tobias Spiethaler) – Startup aus dem Foodbereich
- Miomente, München (Sabine Engel) – Event-Plattform für Genusserlebnisse
Die Übergabe der Preise erfolgte durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Christian Hirte (CDU), der als Vertreter des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier nach Hamburg zum Business Angel Tag gekommen war.
Beim Abendessen bin ich neben Christian Hirte am Tisch gesessen. Ich habe die Gelegenheit genutzt, ihn auf das Thema DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) anzusprechen. Gerade für Startups (und natürlich auch für Klein-Unternehmen und Vereine) ist die DSGVO mit riesigen bürokratischem Aufwand verbunden. Deutschland ist bei der Umsetzung der Verordnung in deutsches Recht wieder einmal besonders gründlich vorgegangen und hat dadurch einige Regelungen unnötig verschärft, obwohl dies europarechtlich gar nicht notwendig gewesen wäre. Wesentlich Startup-freundlicher hat das etwa Österreich umgesetzt. Dort sind beispielweise Klein-Unternehmer von der Pflicht der Bestellung eines Datenschutzbeauftragen ausdrücklich ausgenommen. Christian Hirte versicherte mir, dass die Regelung nach einem Jahr „evaluiert“ werden und man dann gfs. Änderung vornehmen werde (Ok, wahrscheinlich wird jede Umsetzung einer EU-Verordnung nach einem Jahr irgendwie geprüft ... aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!).
Zeitgleich wurde in Hamburg auf dem Business Angel Tag auch der weibliche Business Angel des Jahres 2018 gekürt (was ist eigentlich die weibliche Form von Angel? Angelina? Eigentlich ist doch ein Engel schon weiblich?!). Der Preis ging dieses Jahr an Prof. Susanne Porsche, die u.a. in Fin Leap (Hitfox Group), PflegeBox und auction.de investiert ist.
Im Jahr davor, 2017 ging die Auszeichnung „Business Angel des Jahres" an Christian Vollmann, dem Gründer von nebenan.de, Darling und Video und Investor u.a. in Moneybookers, Research Gate, MySportBrands, Trivago und StudiVZ.
Der Link zur offiziellen Presse-Mitteilung des BAND ist hier, ein Interview vom BAND mit mir anlässlich der Auszeichnung gibt es hier.
Jun 25, 2018 by Florian Huber